Reisebedingungen
Viator Summerhouses GmbH (im folgenden „ VIATOR“) bietet im eigenen Namen Ferienhäuser auf Island an.
Vorab:
Ein Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB besteht für Verträge über Ferienhäuser nur dann, wenn diese Verträge außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. bei Ihnen zu Hause) geschlossen worden sind, auch in diesem Fall nur, wenn die entsprechenden mündlichen Verhandlungen nicht auf vorhergehender (Ein-)Bestellung durch Sie als Verbraucher/in geführt wurden. Ansonsten gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsregelungen, vgl. in Ziffern 5.4, 6 und 7. sowie 10.4 dieser Bedingungen.
Über die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle entscheiden wir im Einzelfall, wir sind hierzu gesetzlich nicht verpflichtet. Unabhängig davon ist nach den gesetzlichen Vorschriften der Link auf die Plattform der EU-Kommission zur online-Streitbeilegung anzugeben: https://webgate.ec.europa.eu/odr/
Ihre erfassten Daten werden ausschließlich zur Vertragsanbahnung, Reisedurchführung, Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung einschließlich Werbung für eigene Angebote verwendet. Nach der seit 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung DSGVO bestehen auch Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach Art. 15 bis Art. 20 sowie das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77, den Namen des Verantwortlichen gemäß DSGVO finden Sie unter den am Ende der Reisebedingungen bei Ziffer 16 angegebenen Kontaktdaten. Die Daten werden für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Wollen Sie keine Werbung von uns erhalten, können Sie der Datenverwendung insoweit widersprechen, kurze Mitteilung an die am Ende der Geschäftsbedingungen angegebenen Kontaktdaten genügt. Ausführlichere Informationen nach der Datenschutzgrundverordnung finden Sie auf unserer Website unter https://www.viatis.is/de/information/datenschutz/ oder unserem Informationsblatt, das wir Ihnen auf Anforderung gerne zuleiten.
Über die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle entscheiden wir im Einzelfall, wir sind hierzu gesetzlich nicht verpflichtet. Unabhängig davon ist nach den gesetzlichen Vorschriften der Link auf die Plattform der EU-Kommission zur online-Streitbeilegung anzugeben: https://webgate.ec.europa.eu/odr/
Ihre erfassten Daten werden ausschließlich zur Vertragsanbahnung, Reisedurchführung, Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung einschließlich Werbung für eigene Angebote verwendet. Nach der seit 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung DSGVO bestehen auch Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach Art. 15 bis Art. 20 sowie das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77, den Namen des Verantwortlichen gemäß DSGVO finden Sie unter den am Ende der Reisebedingungen bei Ziffer 16 angegebenen Kontaktdaten. Die Daten werden für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Wollen Sie keine Werbung von uns erhalten, können Sie der Datenverwendung insoweit widersprechen, kurze Mitteilung an die am Ende der Geschäftsbedingungen angegebenen Kontaktdaten genügt. Ausführlichere Informationen nach der Datenschutzgrundverordnung finden Sie auf unserer Website unter https://www.viatis.is/de/information/datenschutz/ oder unserem Informationsblatt, das wir Ihnen auf Anforderung gerne zuleiten.
1. Abschluss des Ferienhausvertrages
1.1
Ein Vertragsschluss kommt nach der gesetzlichen Regelung erst in dem Zeitpunkt zustande, in dem völlig deckungsgleiche Willenserklärungen der Vertragsparteien (Angebot und Annahme dieses Angebots) vorliegen, wobei die Annahme rechtzeitig erfolgt sein muss. Im Regelfall erfolgt die Buchung im Internet; durch Absenden des ausgefüllten Buchungsformulars bietet der Kunde VIATOR den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Zunächst wird im Regelfall automatisch eine Eingangsbestätigung erzeugt, diese stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Das Angebot kann nur innerhalb des üblichen Zeitraums, der hier ohne Hinzutreten besonderer Umstände bei 72 Stunden liegt, angenommen werden. Eine verspätete Annahme stellt ein neues Angebot dar, sodass die Rollen bei der Abgabe der Vertragserklärungen wechseln können. VIATOR erstellt bei Vertragsabschluss eine Buchungsbestätigung in Textform, die die wesentlichen Inhalte des Vertrages wiedergibt.1.2
Vermittelt VIATOR ausdrücklich in fremdem Namen Reiseprogramme anderer Veranstalter oder einzelne Leistungen, z. B. Flüge, Mietwagen, etc. so schuldet VIATOR vorbehaltlich des § 651 v Abs. 3 BGB nur ordnungsgemäße Vermittlung, soweit einschlägig unter Einschluss von Informationspflichten nach §§ 651 v oder w BGB, nicht die Leistung selbst. Das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt richten sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls nach den Bestimmungen des jeweiligen Vertragspartners.1.3
Soweit VIATOR fremdveranstaltete Pauschalreisen oder fremde Leistungen nur vermittelt, gilt folgendes:die Haftung von VIATOR für fehlerhafte Vermittlung wird auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit weder ein Körperschaden vorliegt noch der Schaden grob fahrlässig oder fahrlässig von VIATOR herbeigeführt wurde, es sei denn, dass ein Fall des § 651 x, des § 651 v Abs. 3 oder des § 651 w Abs. 4 BGB vorliegt.
2. Ausführendes Luftfahrtunternehmen
Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 vom 14.12.06 verpflichtet u.a. Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, die Kunden über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft vor der entsprechenden vertraglichen Flugbeförderungsleistung zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.
3. Vertragliche Leistungen/Beistandsleistungen durch VIATOR und Pflichten des Kunden/Endreinigung
3.1
Die von VIATOR geschuldeten einzelnen vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Bestätigung (vgl. Ziffer 1.1), ergänzt (im Rahmen der Vertragserklärung des Kunden) durch die zugrundeliegende Ausschreibung. Eventuelle besondere Vereinbarungen mit VIATOR, die aus Beweisgründen in Textform getroffen werden sollten, gelten vorrangig.3.2
Die nachfolgenden Angaben zu ihren Pflichten und Besonderheiten der Leistungserbringung sind teilweise aus versicherungstechnischen Gründen notwendig und gewährleisten, dass Sie und spätere Nutzer uneingeschränkt Freude am Aufenthalt haben und gute Erinnerungen mitnehmen.- Die PIN-Codes der Ferienhäuser sowie eventuell gebuchte Wäschepakete werden vor Beginn des vertraglich geschuldeten Aufenthalts bei den Check-in Center in Keflavik, Akureyri oder Egilsstadir nach Unterzeichnung eines Vertrages und Hinterlegung einer gültigen Kreditkarte (VISA oder MASTERCARD) ausgehändigt, wo benutzte Wäschepakete am Ende des Aufenthalts auch abzugeben sind. Wir empfehlen die Anfahrt zum Ferienhaus bei Tageslicht und Mitnahme eines Mobiltelefons, da das nächste Haus und das nächste Telefon sehr weit entfernt sein können, falls Sie sich verlaufen oder irgendetwas bei Ankunft nicht in Ordnung sein sollte.
- Bei den bewohnten Häusern handelt es sich um Privateigentum isländischer Familien, bitte gehen Sie sorgfältig und respektvoll damit um und beachten Sie die isländischen Sitten. Ausnahmslos handelt es sich um Nichtraucherhäuser, in denen auch Haustiere nicht zugelassen sind. Nur die angemeldeten Personen dürfen die Häuser und ihre sanitären und sonstigen Einrichtungen benutzen. Die Aufnahme von Besuchern und Übernachtungsgästen ist nicht gestattet, auf den Grundstücken darf auch nicht gecampt werden.
- Bitte beachten Sie die Angaben zu technischen und sonstigen Besonderheiten und die Aushänge dazu im Ferienhaus, damit nicht fahrlässig Schäden verursacht werden. Aufgrund der Entfernungen in Island würde eine professionelle Endreinigung zwischen den Aufenthalten verschiedener Kunden die Aufenthaltspreise extrem verteuern, so dass das Haus vom Kunden gründlich geputzt und gereinigt (siehe hierzu auch Reinigungsplan im Haus) wieder verlassen werden muss. Die Kosten einer andernfalls notwendigen professionellen Endreinigung betragen mindestens 300 € und würden ebenso wie eventuell vom Kunden verursachte Schäden der Kreditkarte belastet.
4. Anzahlung / Zahlung
Eine Anzahlung von mindestens 20% ist mit Zugang der Buchungsbestätigung fällig, der Restbetrag ist spätestens am 20. Tag vor vertraglich vorgesehenen Bezugszeitpunkt des Ferienhauses fällig. Ohne vollständige Zahlung des Preisen besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistung durch VIATOR.
5. Preisänderung
5.1
Viator ist berechtigt, den Vertragspreis zu erhöhen, soweit sich unvorhersehbar für Viator nach Vertragsschluss die nachstehenden Preisbestandteile durch Umstände erhöhen oder hinzukommen, die von Viator nicht zu vertreten sind: Wechselkurse (soweit für den Vertrag von Bedeutung); Abgaben für bestimmte Leistungen; öffentlich-rechtliche Aufenthalts- und Eintrittsgebühren.5.2
Die Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vertraglich vorgesehenen Bezugszeitpunkt des Ferienhauses ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt. Der Preis darf maximal um den Betrag erhöht werden, der sich bei Addition der Erhöhungsbeträge der in Abs. 1 genannten Kostenbestandteile ergibt. Soweit einschlägige Kostensteigerungen eine Gruppe als Gesamtheit betreffen, werden sie zunächst pro Kopf umgelegt. Dabei wird – je nachdem, was für die Kunden günstiger ist – entweder die konkret erwartete oder die ursprünglich kalkulierte durchschnittliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.5.3
Viator muss dem Kunden eine Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Erhöhungsgrundes, spätestens am 25. Tag vor vertraglich vorgesehenen Bezugszeitpunkt des Ferienhauses mitteilen.5.4
Erhöht sich der Preis um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten.6. Rücktritt des Kunden / Umbuchung/Ersatzteilnehmer
6.1
Ein Recht zum kostenfreien Rücktritt besteht unter den Voraussetzungen der Ziffer 5 .4 (Preiserhöhung über 8 %) oder bei Mängeln der Unterbringungsleistung oder bei erheblicher Beeinträchtigung durch unvermeidbare außergewöhnliche Umstände (höhere Gewalt) am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe.6.2
Ansonsten ist der Rücktritt des Kunden (Storno) jederzeit möglich, VIATOR hat dann jedoch den gesetzlich geregelten Anspruch auf angemessene Entschädigung. Soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes bestimmt wird, werden dafür nachstehenden Entschädigungspauschalen vereinbart, die als Prozentsätze ausgehend vom vertraglichen Preis berechnet werden:• bis 60 Tage vor vertraglich vorgesehenen Bezugszeitpunkt des Ferienhauses 20%
• ab 59–22 Tage vor vertraglich vorgesehenen Bezugszeitpunkt des Ferienhauses 40%
• ab 21 Tage vor vertraglich vorgesehenen Bezugszeitpunkt des Ferienhauses 80%
Dem Kunden bleibt vorbehalten, einen geringeren oder gar nicht entstandenen konkreten Schaden nachzuweisen.
6.3
In allen Fällen des Rücktritts verliert VIATOR den Anspruch auf den vereinbarten Preis und muss darauf bereits bezahlte Beträge) unverzüglich zurückerstatten, soweit VIATOR Entschädigung zusteht (Ziffer 6.2) wird diese dabei abgezogen. Nach Anrechnung bereits erfolgter Zahlungen verbleibende Entschädigungsansprüche von VIATOR sind mit Erhalt der aktualisierten Rechnung fällig.6.4
Umbuchungen (z.B. von Termin, Unterkunft,) sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Vertrag (Storno) zu den in Abs. 2 genannten Bedingungen (Rücktrittsentschädigung) und parallele Neuanmeldung möglich. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung7. Einseitige Vertragsbeendigung durch VIATOR
Ist VIATOR aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (vergleiche Ziffer 6.1) an der Erfüllung des Vertrages gehindert, so kann VIATOR unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes vor dem vertraglich vorgesehenen Bezugszeitpunkt des Ferienhauses den Rücktritt erklären. VIATOR verliert dadurch den Anspruch auf den vereinbarten Preis und erstattet bereits gezahlte Beträge unverzüglich zurück.
8. Ausschluss des Kunden von Leistungen wegen besonderer Umstände
VIATOR kann aus wichtigem Grund vor dem vertraglich vorgesehenen Bezugszeitpunkt des Ferienhauses und während des vertraglich vorgesehenen Aufenthalts den Kunden von der Entgegennahme der vertraglich geschuldeten Leistung, insbesondere dem Verbleib im Ferienhaus ganz oder teilweise ausschließen, soweit die Erbringung der Leistung für VIATOR aus Gründen aus der Sphäre des Kunden unzumutbar ist. Dies kann insbesondere vorliegen, wenn vom Kunden nachhaltige Störungen oder Gefährdungen anderer Personen oder im Rahmen des Vertrags überlassenen Gegenständen ausgehen und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder nicht abgeholfen werden kann. Örtliche Vertretungen sind zum Ausspruch der in diesem Zusammenhang erforderlichen Erklärungen bevollmächtigt.
9. Haftung von VIATOR
9.1
Die vertragliche Haftung von VIATOR für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Vertragspreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von VIATOR oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde. Für Schäden bis 4.100 € haftet VIATOR insoweit unbeschränkt.9.2
Die Haftung von VIATOR auf Schadenersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt. Für Schäden bis € 4.100 haftet VIATOR insoweit unbeschränkt.10. Obliegenheit und Rechte des Kunden bei Mängeln
10.1
Entspricht das Ferienhaus nicht den vertraglichen Vereinbarungen, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. VIATOR kann diese verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung von Ausmaß des Mangels und Wert des betroffenen Leistungsteils unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nottelefon bei VIATOR in Island +354 8639414.10.2
Leistet VIATOR nicht innerhalb einer vom Kunden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Bitte beachte dabei die lokalen Gegebenheiten in Island und die weiten Entfernungen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn VIATOR Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe notwendig ist.10.3
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Leistung kann der Kunde einen Anspruch auf Herabsetzung des Preises (Minderung) geltend machen, daneben bestehen gegebenenfalls Ansprüche auf Schadenersatz. Sämtliche genannte Ansprüche entfallen, soweit der Kunde schuldhaft den Mangel nicht unverzüglich anzeigt und dadurch Abhilfe vereitelt wird.10.4
Ist infolge eines Mangels dem Kunden der Aufenthalt oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar oder durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag kündigen. Zuvor hat er eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe unmöglich ist, von VIATOR verweigert wird oder sofortige Kündigung des Vertrags durch besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.11. Rechte und Pflichten der örtlichen Vertretung
Örtliche Vertretungen sind beauftragt, während des Vertragszeitraums Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegen zu nehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern diese möglich und erforderlich ist. Daneben erbringen örtliche Vertreter Beistandsleistungen, sofern der Kunde während des Vertragszeitraums in Schwierigkeiten gerät. Sie sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen VIATOR anzuerkennen oder entgegenzunehmen. Zu den sonstigen Befugnissen der örtlichen Vertretung vergleiche Ziffer 8.
12. Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
12.1
Die Information über solche Bestimmungen und dazugehörige Fristen bezieht sich auf die zum Zeitpunkt der Informationserteilung bekannten Umstände. Soweit keine besonderen Angaben gemacht werden, geht VIATOR davon aus, dass der Kunde die Staatsbürgerschaft des Wohnsitzlandes hat. Bei abweichenden oder besonderen persönlichen Umständen (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, staatenlos) informieren Sie sich bitte gesondert bei den zuständigen Behörden und Konsulaten.12.2
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen besteht. VIATOR wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, den Kunden von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Es wird jedoch empfohlen, selbst die Nachrichtenmedien zu verfolgen, um sich frühzeitig auf eventuelle Änderungen einstellen zu können.12.3
Sie sollten sich als Teilnehmer über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose und anderen mit Anreise oder Aufenthalt Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erteilen die Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.13. Versicherungen
Die vertraglichen Ansprüche des Kunden verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die vertragliche Leistung, also der Aufenthalt im Ferienhaus, dem Vertrag nach enden sollte.
14. Verjährung
Die vertraglichen Ansprüche des Kunden verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die vertragliche Leistung, also der Aufenthalt im Ferienhaus, dem Vertrag nach enden sollte.
15. Gültigkeit der Ausschreibung
Naturgemäß ist nur der zum Zeitpunkt der Ausschreibung bekannte Stand wiedergegeben, auch Druckfehler können selbst bei größter Sorgfalt vorkommen. VIATOR ist nicht verpflichtet, einen Vertrag auf Grundlage einer als falsch oder unvollständig erkannten Ausschreibung abzuschließen.
16. Sonstiges
Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Für das Soweit für den Vertrag nicht zwingend anderes Recht anwendbar ist.
VIATOR Summerhouses GmbH
(auch Verantwortlicher für den Datenschutz)
Geschäftsführer: Pétur Óskarsson und Júlía Sigursteinsdóttir
Brahmsstraße 24a
81677 München
Telefon: 089 242112-50
E-Mail: info@viator.is
HRB München 189910
USt.-ID: DE 275314289
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Vertretung in Island
VIATOR ehf
Grensásvegi 5, 108 Reykjavik
Telefon: +354-561 7550
info@viator.is
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